Sonderprüfungen und Bewertungen

Im Bereich der Sonderprüfungen unterstützen wir Sie anlassbezogen und individuell im Rahmen Ihrer Anforderungen und der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen.

Als Beispiele fallen hierunter:

  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Organisation der Geschäftsführung nach § 53 HGrG

  • Prüfung nach § 16 MaBV

  • Prüfung nach § 24 FinVermV

  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen

  • Prüfungen bei Sachgründungen

  • Prüfungen nach Umwandlungsrecht

  • Konformitätsbeurteilungen nach WpHG

  • Prüfungen bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln

  • Due Diligence Untersuchungen bei geplanten Unternehmenstransaktionen

  • Prüfung nach KAGB und VermAnlG

Mit einer Unternehmensbewertung oder Beteiligungsbewertung oder Markenbewertung liefern wir Ihnen verlässliche Werte als Grundlage für Ihre weiteren Handlungen und Planungen. Je nach Auftragsgestaltung erhalten Sie entweder einen subjektiven Entscheidungswert aus Ihrer Sicht, einen objektiverten Unternehmenswert aus typisierter neutraler Sicht oder einen Einigungswert als Mittelweg zur Auseinandersetzung. Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Methoden, zum Beispiel dem Ertragswertverfahren oder Discounted Cash-Flow. Aber auch das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren aus dem Steuerrecht findet fallweise Anwendung.