Sonderprüfungen und Bewertungen
Im Bereich der Sonderprüfungen unterstützen wir Sie anlassbezogen und individuell im Rahmen Ihrer Anforderungen und der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen.
Als Beispiele fallen hierunter:
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Organisation der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
Prüfung nach § 16 MaBV
Prüfung nach § 24 FinVermV
Aktienrechtliche Sonderprüfungen
Prüfungen bei Sachgründungen
Prüfungen nach Umwandlungsrecht
Konformitätsbeurteilungen nach WpHG
Prüfungen bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln
Due Diligence Untersuchungen bei geplanten Unternehmenstransaktionen
Prüfung nach KAGB und VermAnlG
Mit einer Unternehmensbewertung oder Beteiligungsbewertung oder Markenbewertung liefern wir Ihnen verlässliche Werte als Grundlage für Ihre weiteren Handlungen und Planungen. Je nach Auftragsgestaltung erhalten Sie entweder einen subjektiven Entscheidungswert aus Ihrer Sicht, einen objektiverten Unternehmenswert aus typisierter neutraler Sicht oder einen Einigungswert als Mittelweg zur Auseinandersetzung. Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Methoden, zum Beispiel dem Ertragswertverfahren oder Discounted Cash-Flow. Aber auch das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren aus dem Steuerrecht findet fallweise Anwendung.